{"id":23700,"date":"2022-05-01T20:58:58","date_gmt":"2022-05-01T18:58:58","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.leonardcohen.de\/?p=23700"},"modified":"2022-05-03T22:27:33","modified_gmt":"2022-05-03T20:27:33","slug":"kw-18-2022-nichts-wird-immer-gut","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/leonardcohen.de\/?p=23700","title":{"rendered":"KW-18-2022: my lil corona tagebuch &#8230;. und nein, corona ist noch nicht vorbei, aber &#8230; es gibt weitere Anpassungen der Corona-Regelungen ab Anfang Mai, von Bundesland zu Bundesland zu verschiedenen Zeitpunkten &#8230;Das RKI hat am Morgen 113.522 Neuinfektionen gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 632,2. Die Isolation f\u00fcr Corona-Infizierte kann k\u00fcnftig in der Regel schon nach f\u00fcnf Tagen enden &#8211; mit &#8222;dringend empfohlenem&#8220; Test zum Abschluss."},"content":{"rendered":"<p class=\"m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve\"><strong>Das RKI hat am Morgen 113.522 Neuinfektionen gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 632,2. Die Isolation f\u00fcr Corona-Infizierte kann k\u00fcnftig in der Regel schon nach f\u00fcnf Tagen enden &#8211; mit &#8222;dringend empfohlenem&#8220; Test zum Abschluss.<\/strong><\/p>\n<p class=\"m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve\">Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist weiter gesunken. Das Robert Koch-Institut gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Morgen mit 632,2 an. (Vortag 639,5; Vormonat: 1457,9).<\/p>\n<p class=\"m-ten m-offset-one l-eight l-offset-two textabsatz columns twelve\">Allerdings liefert die Inzidenz kein vollst\u00e4ndiges Bild der Infektionsentwicklung, auch weil die offiziellen Meldedaten vom Testverhalten der Bev\u00f6lkerung abh\u00e4ngen.<\/p>\n<p>&#8230; weitere Anpassungen der Corona-Re-gelungen informieren. Die Situation stellt sich nach Auskunft des Ministeriums f\u00fcr Wis-senschaft und Gesundheit in Rheinland-Pfalz so dar, dass es auch in der Omikron-Welle gelungen ist, das Gesundheitssystem nicht zu \u00fcberfordern. Auch in anderen ge-sellschaftlichen Bereichen sind die Beschr\u00e4nkungen gefallen. Die Schulen, in denen besonders strenge Vorgaben galten, haben diese hervorragend umgesetzt. Das hat dazu gef\u00fchrt, dass wir das gesamte Schuljahr in Pr\u00e4senz haben durchf\u00fchren k\u00f6nnen \u2013 das ist unseren Schulgemeinschaften und Ihren Kindern zu verdanken. Nach den Prog-nosen des Fraunhofer Instituts ITWM vom 21. April 2022 k\u00f6nnen wir optimistisch in den Mai starten. Deshalb wird das Gesundheitsministerium die Quarant\u00e4ne-Beschr\u00e4nkun-gen aufheben und die rheinland-pf\u00e4lzische Coronavirus-Absonderungsverordnung an-passen. Daraus folgend ergeben sich auch \u00c4nderungen f\u00fcr den Schulbereich und die Teststrategie, \u00fcber die wir Sie heute gerne informieren m\u00f6chten.<br \/>\nMit Blick auf Hygienestandards und den Gesundheitsschutz bleibt es \u2013 auch abseits der Pandemie \u2013 weiterhin wichtig, eigenverantwortlich und im Sinne anderer zu handeln. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Personen, die Erk\u00e4ltungs- bzw. Krankheitssymptome zeigen, die die Schule nicht besuchen sollten. In diesem Zusammenhang wird das sogenannte \u201eSchnupfenpapier\u201c \u00fcberarbeitet und unseren Schulen in K\u00fcrze zugesandt. Auch die Masken k\u00f6nnen freiwillig weiter getragen werden.<\/p>\n<p><strong>Die \u00c4nderungen betreffen folgende Bereiche: Absonderung<\/strong><\/p>\n<p>\uf0b7 Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt f\u00fcr infizierte Personen eine Abson-derungspflicht von f\u00fcnf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben d\u00fcrfen; die Absonderung endet sp\u00e4testens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.<br \/>\n\uf0b7 Kontaktpersonen und Hausstandsangeh\u00f6rige sind nicht mehr quarant\u00e4nepflichtig. Dies betrifft nicht nur die Personengruppe der Kinder und Jugendlichen, sondern alle Personen.<\/p>\n<p><strong>Testungen und Maskentragen<\/strong><\/p>\n<p>\uf0b7 Zum 2. Mai entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen, die in dieser Woche \u00fcbergangsweise noch auf freiwilliger Basis stattfinden.<br \/>\n\uf0b7 K\u00fcnftig m\u00fcssen sich nur noch infizierte Personen absondern. F\u00fcr Kontaktpersonen gilt keine Quarant\u00e4nepflicht mehr. Dementsprechend entfallen auch die 5-Tages-Testungen f\u00fcr Kontaktpersonen, die durch positive Selbsttestergebnisse ausgel\u00f6st wurden. Durch die 5-Tages-Testung konnte verhindert werden, dass Kontaktperso-nen in der Schule in Quarant\u00e4ne mussten. Dies entf\u00e4llt durch die neuen Regelun-gen.<br \/>\n\uf0b7 Das Testkonzept \u201eEinsatz von Antigen-Schnelltests an Schulen in Rheinland-Pfalz\u201c wird dementsprechend aufgehoben.<br \/>\n\uf0b7 Mit der letzten Lieferung wurden knapp vier Millionen Tests an die Schulen ausge-geben \u2013 diese Restbest\u00e4nde k\u00f6nnen auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwor-tung aufgebraucht werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen auch die Masken freiwillig weiter getragen werden.<br \/>\n\uf0b7 Auch k\u00f6nnen weiterhin (nach aktuellem Stand bis Ende Juni 2022) die Testm\u00f6glich-keiten im Rahmen des \u201eTestens f\u00fcr alle\u201c freiwillig genutzt werden.<\/p>\n<p><strong>Melde- und Informationspflichten<\/strong><\/p>\n<p>\uf0b7 Die Meldepflicht der Schulleitung gegen\u00fcber dem Gesundheitsamt bleibt bestehen. Sowohl der Verdacht einer COVID-19-Erkrankung sowie die Erkrankung selbst ist gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t IfSG meldepflichtig. Ebenso sind weiterhin die Sorgeberechtigten der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler aus der Klasse bzw. Lerngruppe zu informieren, wenn eine Infektion aufgetreten ist. Die Gesundheits\u00e4mter k\u00f6nnen nach wie vor weitergehende Ma\u00dfnahmen anordnen, sofern diese ein besonderes Infektionsgeschehen identifizieren.<br \/>\n\uf0b7 Mit dem Wegfall der Testungen entf\u00e4llt auch die Verpflichtung der Schulen, die Test-ergebnisse w\u00f6chentlich anonymisiert in elektronischer Form an die Schulaufsicht zu \u00fcbermitteln.<br \/>\n\uf0b7 Auch die t\u00e4gliche Meldung der coronabedingten Schul(teil-)schlie\u00dfungen sowie der Infektionsf\u00e4lle an die Schulaufsicht entf\u00e4llt, um die Schulen zu entlasten. Gleichzeitig gilt nat\u00fcrlich, dass sich unsere Schulen bei Fragen selbstverst\u00e4ndlich jederzeit an die Schulaufsicht wenden k\u00f6nnen, insbesondere sollte es zu vermehrten Personal-ausf\u00e4llen kommen.<\/p>\n<p><em><strong>&#8222;Damit werden, wie bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. M\u00e4rz 2022 vorgesehen, weitgehende Einschr\u00e4nkungen des regul\u00e4ren Schulbetriebs im Mai entfallen. Nach zwei Jahren Pandemie k\u00f6nnen unsere Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler wieder einen nahezu normalen Schulalltag erleben, der f\u00fcr die Entwicklung der Kinder und Ju-gendlichen von gro\u00dfer Bedeutung ist.&#8220; heui\u00dft es in einem Schreiben des Ministeriums an die dn die<br \/>\nEltern und Sorgeberechtigten der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler an rheinland-pf\u00e4lzischen Schulen <\/strong><\/em>in sachen Infektionsschutz- und Hygienema\u00dfnahmen an Schulen ab 2. Mai 2022.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>und weiter: in einem weiteren Schreibebn: Umgang mit Erk\u00e4ltungs-\/Krankheitssymptomen bei<br \/>\nKindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz g\u00fcltig ab 02. Mai 2022 &#8211;<br \/>\nEmpfehlungen f\u00fcr Eltern, Sorgeberechtigte und Personal<\/p>\n<p>\uf0b7 Die Einrichtung (Kita oder Schule) sollte nicht besucht werden, auch wenn ein Infekt mit nur schwachen Symptomen vorliegt (z.B. leichter Schnupfen, leichter\/gelegentlicher Husten). Die Kita oder die Schule sollte erst dann wieder besucht werden, wenn nach 24 Stunden der Allgemeinzustand weiter gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind. Zur Kl\u00e4rung kann sich ein Selbsttest\/Schnelltest anbieten.<br \/>\n\uf0b7 Wenn Kinder und Jugendliche unter st\u00e4rkeren Symptomen leiden, insbesondere Atem-wegs- und\/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Ge-schmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen) oder verst\u00e4rken sich die zun\u00e4chst nur leichten Symptome, entscheiden die Eltern \u00fcber die Notwendigkeit einer \u00e4rztlichen Beratung. Die behandelnde \u00c4rztin\/der behandelnde Arzt entscheidet \u00fcber die Durchf\u00fchrung eines PCR-Tests.<br \/>\n\uf0b7 Wird ein PCR-Test durchgef\u00fchrt, bleiben die Kinder und Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.<br \/>\n\uf0b7 Ist das PCR-Testergebnis negativ, gelten die Empfehlungen zur Wiederzulassung wie oben beschrieben.<br \/>\n\uf0b7 Ist das PCR-Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Ge-sundheitsamtes zu beachten.<br \/>\n\uf0b7 Diese Empfehlungen gelten auch f\u00fcr geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche mit Erk\u00e4ltungs-\/Krankheitssymptomen.<br \/>\n\uf0b7 Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind kein negativer Virusnachweis und auch kein \u00e4rztliches Attest notwendig.<br \/>\n\uf0b7 Symptome bereits bekannter chronischer Erkrankungen (wie z.B. Pollenallergien) sind nicht relevant.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das RKI hat am Morgen 113.522 Neuinfektionen gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 632,2. Die Isolation f\u00fcr Corona-Infizierte kann k\u00fcnftig in der Regel schon nach f\u00fcnf Tagen enden &#8211; mit &#8222;dringend empfohlenem&#8220; Test zum Abschluss. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz ist weiter gesunken. 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