{"id":4500,"date":"2016-11-01T20:50:23","date_gmt":"2016-11-01T18:50:23","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.leonardcohen.de\/?p=4500"},"modified":"2016-11-01T20:52:31","modified_gmt":"2016-11-01T18:52:31","slug":"kw-43-2016-ab-heute-kann-man-wieder-you-tube-videos-in-deutschalnd-betrachten-einigung-mit-gema","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/leonardcohen.de\/?p=4500","title":{"rendered":"KW-43-2016: Ab Heute kann man wieder YOU TUBE Videos in Deutschalnd betrachten &#8211; Einigung mit GEMA"},"content":{"rendered":"<p><span class=\"label label-content\">Pressemitteilung, YouTube<\/span> <span class=\"label label-date\">01.11.2016<\/span><\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/blog.leonardcohen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/LC-YWID-videostream-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"aligncenter size-thumbnail wp-image-4502\" src=\"http:\/\/blog.leonardcohen.de\/wp-content\/uploads\/2016\/11\/LC-YWID-videostream-1-150x150.jpg\" alt=\"lc-ywid-videostream-1\" width=\"150\" height=\"150\" \/><\/a><\/p>\n<h1>GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube: Meilenstein f\u00fcr eine faire Verg\u00fctung der Musikurheber im digitalen Zeitalter<\/h1>\n<p><b>Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. Damit erhalten die von der GEMA vertretenen 70.000 Musikurheber und Verleger wieder eine Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung ihrer urheberrechtlich gesch\u00fctzten Musikwerke.<\/b><\/p>\n<div class=\"gema-module gema-module-content\">\n<div class=\"container container-fluid\">\n<div class=\"row\">\n<div class=\"col-sm-8 col-sm-offset-2\">\n<p>Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen und langwierigen Verhandlungen konnte sich die GEMA mit YouTube auf einen Lizenzvertrag einigen. Durch diesen Abschluss werden die Mitglieder der GEMA auch f\u00fcr die Nutzung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken auf der weltweit reichweitest\u00e4rksten Online-Video-Plattform verg\u00fctet. Die GEMA l\u00f6st mit der Vertragsunterzeichnung ihren treuh\u00e4nderischen Verwertungsauftrag gegen\u00fcber ihren Mitgliedern ein.<\/p>\n<p>Auch die \u00d6ffentlichkeit profitiert von der Einigung. Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln. YouTube wird diese nicht mehr vor Musikvideos schalten, die urheberrechtlich gesch\u00fctztes Repertoire der GEMA enthalten.<\/p>\n<p>\u201eNach sieben Jahren z\u00e4her Verhandlungen markiert der Vertragsabschluss mit YouTube einen Meilenstein f\u00fcr die GEMA und ihre Mitglieder. Unserem Standpunkt, dass Urhebern auch im digitalen Zeitalter eine angemessene Verg\u00fctung zusteht, sind wir trotz aller Widerst\u00e4nde treu geblieben. Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss k\u00f6nnen wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern\u201c, kommentiert <b>Dr. Harald Heker<\/b>, Vorstandsvorsitzender der GEMA, die Vereinbarung.<\/p>\n<p>Die Vereinbarung deckt neben dem herk\u00f6mmlichen werbefinanzierten Dienst auch den neuen Subscription Service ab, den YouTube bereits in den USA anbietet und der auch in Europa starten soll. \u201eDer Vertragsabschluss mit YouTube ist ein deutliches Signal an alle Online-Plattformen, die ihr Gesch\u00e4ftsmodell mit der Kreativit\u00e4t der Musikschaffenden erfolgreich aufbauen. Die Urheber m\u00fcssen f\u00fcr die Nutzung ihrer Musikwerke angemessen verg\u00fctet werden. Daf\u00fcr wird sich die GEMA auch weiterhin aktiv einsetzen\u201c, erg\u00e4nzt <b>Thomas Theune<\/b>, Direktor Sendung und Online bei der GEMA.<\/p>\n<p>Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA dar\u00fcber, ob YouTube oder die Uploader f\u00fcr die\u00a0 Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.<\/p>\n<p>Ungeachtet dieser unterschiedlichen Auffassungen haben sich GEMA und YouTube entschieden, in die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine sichere Grundlage f\u00fcr die Mitglieder der GEMA und der YouTube Nutzer zu schaffen.<\/p>\n<p>\u201eTrotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen\u201c, bekr\u00e4ftigt <b>Dr. Harald Heker<\/b>. \u201eDer wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Sch\u00f6pfern der Werke zugutekommen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden erm\u00f6glicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertsch\u00f6pfung geltend zu machen.\u201c<\/p>\n<p>Video-Statements zur Verwendung f\u00fcr TV und Radio von <b>Prof. Dr. Enjott Schneider <\/b>(Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA) und <b>Thomas Theune<\/b> (Direktor Sendung und Online der GEMA) finden Sie hier: <a href=\"http:\/\/www.gema.de\/youtube\/footage\" target=\"_blank\"><span style=\"color: #0066cc;\">www.gema.de\/youtube\/footage<\/span><\/a>.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pressemitteilung, YouTube 01.11.2016 GEMA unterzeichnet Vertrag mit YouTube: Meilenstein f\u00fcr eine faire Verg\u00fctung der Musikurheber im digitalen Zeitalter Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet, der auch den vertragslosen Zeitraum seit 2009 abbildet. 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